1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und KEHRER Engineering & Innovation.
b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von KEHRER Engineering & Innovation ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
c) Soweit die Verträge mit Verbrauchern i.S. des KSchG abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor - siehe Punkt 11.).
2.) Angebote, Nebenabreden
a) Die Angebote von KEHRER Engineering & Innovation sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
b) Enthält eine Auftragsbestätigung von KEHRER Engineering & Innovation Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
c) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
3.) Auftragserteilung
a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch KEHRER Engineering & Innovation, um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
c) KEHRER Engineering & Innovation verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
d) KEHRER Engineering & Innovation kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. KEHRER Engineering & Innovation ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.
e) KEHRER Engineering & Innovation kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung von KEHRER Engineering & Innovation Aufträge erteilen. KEHRER Engineering & Innovation ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat KEHRER Engineering & Innovation den Auftrag selbst durchzuführen.
4.) Gewährleistung und Schadenersatz
a) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von KEHRER Engineering & Innovation innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
c) KEHRER Engineering & Innovation hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299mABGB) zu erbringen.
5.) Rücktritt vom Vertrag
a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
b) Bei Verzug von KEHRER Engineering & Innovation mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch KEHRER Engineering & Innovation unmöglich macht oder erheblich behindert, ist KEHRER Engineering & Innovation zum Vertragsrücktritt berechtigt.
d) Ist KEHRER Engineering & Innovation zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von KEHRER Engineering & Innovation erbrachten Leistungen zu honorieren.
6.) Honorar, Leistungsumfang
a) Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.
b) In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
c) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
d) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die vom Fachverband Ingenieurbüros herausgegebenen Unverbindlichen Kalkulationsempfehlungen Vertragsinhalt.
7.) Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz von KEHRER Engineering & Innovation.
8.) Geheimhaltung
a) KEHRER Engineering & Innovation ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
b) KEHRER Engineering & Innovation ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungs- und Entwicklungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist KEHRER Engineering & Innovation berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, so ferne vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
9.) Schutz der Pläne
a) KEHRER Engineering & Innovation behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.
b) Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von KEHRER Engineering & Innovation zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.
c) KEHRER Engineering & Innovation ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) von KEHRER Engineering & Innovation anzugeben.
d) Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat KEHRER Engineering & Innovation Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen von KEHRER Engineering & Innovation genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.
10.) Rechtswahl, Gerichtsstand
a) Für Verträge zwischen Auftraggeber und KEHRER Engineering & Innovation kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit dessachlich zuständigen Gerichts am Sitz von KEHRER Engineering & Innovation vereinbart.
11.) Folgende Regelungen bzw. Abweichungen dieses AGB’s gelten für Konsumenten:
- Punkte 1.b, 2.c und 3.b schließen nicht die Wirksamkeit von formlos abgegebenen Erklärungen von KEHRER Engineering & Innovation oder seiner Vertreter aus.
- Auf die Rechtsfolge des unterlassenen Widerspruchs innerhalb der Frist nach den Punkten 3.d und 3.e wird KEHRER Engineering & Innovation in der Verständigung hinweisen.
- Punkte 4.a und 4.b gelten nicht.
- Punkt 5.b gilt nicht für Fixgeschäfte.
- Punkt 5.d findet mit der Maßgabe Anwendung, dass nur die Regelung von § 1168 ABGB gilt.
- Das Aufrechnungsverbot in Punkt 6.c gilt nicht im Fall der Zahlungsunfähigkeit von KEHRER Engineering & Innovation und für Gegenforderungen, die gerichtlich festgestellt, von KEHRER Engineering & Innovation anerkannt oder im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung von KEHRER Engineering & Innovation stehen.
- Die beiden letzten Sätze von Punkt 9.d gelten nicht.
- Punkt 10.b gilt nur, wenn der Auftraggeber an diesem Ort seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Andere dem Auftraggeber zustehende Gerichtstände werden dadurch nicht ausgeschlossen.
12.) Aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.
13.) Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.
Kontakt mit uns
Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
14.) Datenspeicherung
Wir weisen darauf hin, dass zum Zweck des einfacheren Einkaufsvorganges und zur späteren Vertragsabwicklung vom Webshop-Betreiber im Rahmen von Cookies die IP-Daten des Anschlussinhabers gespeichert werden, ebenso wie Name, Anschrift und Kreditkartennummer des Käufers.
Darüber hinaus werden zum Zweck der Vertragsabwicklung folgende Daten auch bei uns gespeichert: Name, Anschrift, ev. Telefonnummer. Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Übermittlung der Kreditkartendaten an die abwickelnden Bankinstitute/Zahlungsdienstleister zum Zwecke der Abbuchung des Einkaufspreises, an das von uns beauftragte Transportunternehmen/Versandunternehmen zur Zustellung der Ware sowie an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen.
Nach Abbruch des Einkaufsvorganges werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht. Im Falle eines Vertragsabschlusses werden sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre) gespeichert.
Die Daten Name, Anschrift, gekaufte Waren und Kaufdatum werden darüber hinaus gehend bis zum Ablauf der Produkthaftung (10 Jahre) gespeichert. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.
1. Geltungsumfang | |
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Kehrer Engineering & Innovation e.U. im Onlineshop erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB; entgegenstehende oder von unseren AGB‘s abweichende Bedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese AGB‘s gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. | |
2. Vertragsabschluss | |
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3. Preis | |
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4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen | |
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5. Vertragsrücktritt der Kehrer Engineering & Innovation e.U. | |
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6. Rücktritts bzw. Widerrufsrecht im Fernabsatz und freiwillige Rücknahmegarantie | |
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7. Gewährleistung / Haftungsausschluss | |
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8. Mahn- und Inkassospesen | |
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9. Lieferung, Transport, Annahmeverzug, Gefahrenübergang, Transportrisiko | |
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10. Lieferfrist | |
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11. Lieferart | |
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12. Erfüllungsort | |
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13. Geringfügige Leistungsänderungen | |
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14. Schadenersatz | |
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15. Produkthaftung | |
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16. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung | |
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17. Forderungsabtretungen | |
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18. Zurückbehaltung | |
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19. Rechtswahl, Gerichtsstand | |
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20. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht | |
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21. Salvatorische Klausel | |
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22. Keine Abmahnung, ohne vorher Kontakt mit uns aufzunehmen! | |
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Gültig ab 01.02.2014
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